Finanzielle Unterstützung
Wir beraten Sie über die Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
- Antrag auf Leistungen für Gewaltopfer nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG)
- Fond Sexueller Missbrauch/Ergänzendes Hilfesystem (FSM/EHS)
- „Anerkennung des Leids“ bei der Katholischen Kirche
Hilfe für Opfer von Gewalttaten nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
Wer durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, kann nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) Unterstüztung erhalten. Dazu können Heil- und Krankenbehandlungen, Heil- und Hilfsmittel (Medikamente, Prothesen, Zahnersatz, Brillen usw.), Rehabilitationsmaßnahmen, der Anspruch auf eine monatliche Rente und weitere unterstützende Leistungen gehören.
Fond Sexueller Missbrauch/Ergänzendes Hilfesystem (FSM/EHS)
Das Ergänzende Hilfesystem mit dem Fonds Sexueller Missbrauch hilft, wenn andere Leistungsträger nicht (mehr) helfen. Denn wer sexualisierte Gewalt erleben musste, benötigt häufig mehr und andere Unterstützung zur Linderung der Folgen, als die gesetzlichen Leistungssysteme gewähren. So können beispielsweise zusätzliche Therapiestunden finanziert werden, für die die Krankenkasse nicht mehr aufkommt oder die Zuzahlung für eine Physiotherapie. Auch andere Kosten können übernommen werden.
„Anerkennung des Leids“ bei Katholischer Kirche
Personen, die als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuelle Gewalt in einer Einrichtung der katholischen Kirche erleben mussten, können Anerkennungszahlungen beantragen. Die Leistungshöhe orientiert sich am oberen Bereich der durch staatliche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder.