Rechtliche Beratung und Prozessbegleitung

  • Information über den Ablauf eines Strafverfahrens von der Anzeigeerstattung bis zur Hauptverhandlung und weiteren Instanzen
  • Information über Rechte und Pflichten von Zeuginnen*/Nebenklägerinnen*
  • Wir unterstützen Sie bei der Suche nach einer Rechtsanwältin*
  • Wir begleiten betroffene Frauen* zu Anwältinnen*, Ämtern, Polizei und im Gerichtsverfahren
  • Wir sprechen über eventuelle Ängste und Befürchtungen sowie über nützliche Strategien zu deren Bewältigung
Illustration einer Gerichtsszene

Psychosoziale Prozessbegleitung

Die Psychosoziale Prozessbegleitung ist ein professionelles Angebot und bietet verletzten Zeuginnen* umfassende Unterstützung innerhalb eines Ermittlungs- und Strafverfahrens an. Das Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung ist hilfreich und sinnvoll, wenn Sie eine Anzeige erstattet haben oder erstatten wollen. Wir unterstützen Sie in jeder Phase des Strafverfahrens – also von der Anzeigeerstattung bei der Polizei bis zum Abschluss des Strafverfahrens.

Das Angebot der Psychosozialen Prozessbegleitung ist bei Beiordnung nach § 406g StPO durch das Gericht kostenlos. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.

Die Psychosoziale Prozessbegleiterin hat keine rechtsvertretende oder therapeutische Funktion sowie kein Zeugnisverweigerungsrecht. Gespräche über den zur Verhandlung stehenden Sachverhalt sind ausgeschlossen.


Wir freuen uns, Sie professionell im Ermittlungs- und Strafverfahren zu begleiten und zu unterstützen.


Vor der Gerichtsverhandlung

sprechen wir über:

  • den allgemeinen Ablauf eines Ermittlungs- und Strafverfahrens
  • die Vertretung durch eine Rechtsanwält*in
  • bestehende Opferschutzmaßnahmen
  • eventuelle Ängste und Befürchtungen sowie über nützliche Strategien zu deren Bewältigung

begleiten wir Sie:

  • zur Anzeigeerstattung und zu Ihrer Vernehmung bei der Polizei
  • zur Besichtigung des Gerichtsgebäudes
  • zu Terminen bei Ihrer Rechtsanwält*in

Während der Gerichtsverhandlung

  • organisieren wir für Sie einen sicheren Wartebereich oder ein separates Wartezimmer außerhalb des Gerichtssaals
  • verbringen wir mit Ihnen die Wartezeit und sorgen dafür, dass Sie dem Angeklagten nicht begegnen
  • sitzen wir bei Ihrer Aussage bei Gericht auf Wunsch neben Ihnen

Nach der Gerichtsverhandlung

  • führen wir die Beratung weiter, wenn es ein Nachverfahren (Berufung oder Revision) geben sollte
  • ermöglichen wir Raum zur Nachbesprechung
  • vermitteln wir bei Bedarf an weiterführende Hilfen